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Frau Monika L. schrieb: Sehr geehrter Herr Hiebl,
 

auf Ihrer umfangreichen Homepage fand ich bei den »Herren von Baierbrunn« unser Gemeindewappen.

Hierbei handelt es sich um ein Hoheitszeichen, das nach Artikel 4 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung nur mit Zustimmung der Gemeinde verwendet werden darf.

Dieses Wappen gibt es in dieser Form erst seit 1970. Im Zusammenhang mit den Herren von Baierbrunn ist es auch nicht richtig, denn das Wappen der Herren von Baierbrunn und der Preysinger sieht anders aus.

Es sind zwei Formen überliefert. Einmal silber mit zwei schwarzen Streifen und einmal die Zinnen und roter Grund unterer Teil weiß oder silber, das ist nicht genau bekannt.

Die beiden Formen habe ich aus einer alten Festschrift von 1976 für Sie gescannt (leider nur in schwarz/weiß) mit der Bitte um entsprechende Berichtigung.

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß

Monika L.

Antwort: Sehr geehrte Frau L.,

zunächst möchte ich mich für den Hinweis auf die Rechtslage bedanken, denn ich kannte diese Bestimmung bisher nicht und habe unbefangen einfach Ihr Gemeindewappen verwendet, weil mir nichts Besseres greifbar war. Nach meinen Informationen sind Wappen gemeinfrei, also nicht urheberrechtlich geschützt, folglich bin ich nicht gering irritiert. Ich werde das Wappen aber dem Wunsch Ihrer Gemeinde entsprechend bei nächstbester Gelegenheit entfernen. Für das überlieferte Wappen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Hiebl