++Kommentare zu Politik und Gesellschaft++

 
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7. Juli 2018

Nachholbedarf in Sachen Freiheit

Deutschland hat in Sachen Freiheit erheblichen Nachholbedarf. Überhaupt fehlt es an einer grundsätzlichen Definition dieses Begriffs. Freiheit ist in meinen Augen alles, was nicht durch Gesetz oder Gebot im Sinne einer Pflicht verboten ist. Recht im freiheitlichen Sinne braucht also nicht redundant neben die Pflicht gestellt werden, denn alles, was nicht Pflicht ist, ist ja bereits Recht, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Erwähnung bedarf. Leider ist diese Logik in Deutschland noch nicht soweit gediehen, daß man über Redundanzen in unseren Gesetzen nicht stolpern würde. Vieles würde bedeutend einfacher, wenn man sich den Vorgaben der Logik beugen würde. Verbote sind ungleich wichtiger als Freiheiten, denn auf Übertretungen stehen Strafen, während es auf Freiheiten keinerlei Belohnung gibt. Fangen wir an mit der allerwichtigsten Freiheit, der Freiheit der Religion und Weltanschauung. Dieser Passus könnte locker aus unserem Grundgesetz gestrichen werden, wenn man ihn durch ein konkretes Verbot gewisser Religionen, auf die man sich noch einigen müßte, verständigen würde. So können also beliebige Religionen so lange ausgeübt werden, solange nicht im Namen dieser Religionen wiederholt Straftaten begangen werden. Weltanschauungen können ebenfalls gewaltverherrlichend sein, also müssen sie durch Verbot in ihrer Ausübung gehindert werden. Rechtliche Ansprüche stehen dem weder entgegen noch handelt es sich bei ihnen um Freiheiten, da keine Verbote verletzt werden. Ein Recht auf Arbeit wäre demnach ein staatlich garantierter Anspruch, sofern er denn gewährt werden kann, und damit ein reiner Verwaltungsakt. Ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit kann es hingegen nicht geben, weil die Freiheit des einen der des anderen zuwiderlaufen kann. Solange niemand gegen Gesetze verstößt, ist dieses Recht ohnehin selbstverständlich und damit überflüssig. Schwieriger wird es da schon mit dem Recht auf Datenschutz, welcher einen garantierten Anspruch beinhaltet, der nicht immer erfüllt werden kann. Der Staat nimmt sich heraus, alle unsere Daten zu kennen, die wir untereinander aber nicht wissen sollen. Manchmal geht der Datenschutz sogar soweit, daß wir nicht einmal Auskunft über unsere Vorfahren erhalten, wenn wir nicht mit diesen in direkter Linie verwandt sind. Dabei sind der Freiheit von Forschung und Lehre jedoch Grenzen gesetzt, d.h. diese Freiheit gibt es eigentlich gar nicht. Jeder Wissenschaftler weiß, daß das Herankommen an die notwendigen Daten Grundlage seines Arbeitens sind, und wenn er sie nicht bekommt, wird er in der Ausübung seiner Arbeit behindert. Da wäre es ehrlicher zu sagen, daß Forschung und Lehre eben nicht frei sind und man diese Freiheit aus den Gesetzen streicht. Die derzeit heikelste Freiheit ist die Meinungsfreiheit. Solange es verboten ist, über irgendwelche Dinge seine freie Meinung zu äußern, existiert diese Freiheit eigentlich nicht. Klarer wäre es zu sagen, daß es bei Strafe verboten ist, den Holocaust zu leugnen, um nicht den Anschein einer vorgeblichen Meinungsfreiheit zu wahren. Auch mit der Freiheit der Weltanschauung gibt es Ungereimtheiten. Wer etwa die Weltanschauung vertritt, daß es Rassen gibt, und daß diese unterschiedlich sind, handelt sich den Vorwurf des Rassismus ein, womit seine Weltanschauung nicht mehr frei ist. Derartige Widersprüche ziehen sich durch unsere gesamte Gesetzgebung, ohne daß es jemandem auffällt. Für den Bürger können diese Ungereimtheiten aber schnell ziemlich unangenehm werden, wenn plötzlich der Verfassungsschutz vor der Türe steht und ein „hochnotpeinliches“ Verhör mit einem durchführt. Für den Verfassungsschutz ist vorrangig der gesicherte Grenzverlauf wichtig, und daß es daran keinen Zweifel geben darf. Zum Beispiel stellt der deutsch-polnische Grenzvertrag vom 14. November 1990 einen zwischen Deutschland und Polen geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag dar, der die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze garantiert und damit einen Gewaltverzicht darstellt. Vereinigungen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind nach Art. 9 GG verboten. Einzelpersonen ist es nach diesem Artikel jedoch nicht ausdrücklich verboten, darüber ihre persönliche Meinung zu haben, d.h. es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, Einzelpersonen im Hinblick auf Art. 9 GG unter Generalverdacht zu stellen. Der Verfassungsschutz darf allenfalls prüfen, ob Personen einer solchen Vereinigung angehören. Das kann auch durch eine persönliche Befragung erfolgen. In keinem Falle darf dabei nach Art. 19 GG das Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung in ihrem Wesensgehalt angetastet werden. Selbst Parteimitglieder, deren Parteien nach Art. 21 nicht von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen sind, und die damit gar nicht darauf ausgerichtet sein können, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, dürften diesem Verdacht eigentlich nicht unterzogen werden. Wird jemand dennoch derart durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Demnächst wird es wohl noch dahin kommen, daß imperiale Strategiespiele auf dem Computer verboten werden, weil darin ein König sein Machtgebiet ausweitet und die Grenzen verschiebt. Beispiele für solche Imperien können etwa das Alexanderreich, das Römische Reich oder das Habsburgerreich sein. Derjenige, der dann ein solches Spiel spielt, macht sich bereits verdächtig, gegen die Völkerverständigung verstoßen zu haben oder nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. Apropos Freiheit! Welche Freiheiten haben wir eigentlich noch in einer Demokratie, wenn wir uns ganz allmählich dem Überwachungs- bzw. Bespitzelungsstaat nähern? All das erinnert stark an die SED-Herrschaft, auf die die Bundesregierung augenscheinlich stark zusteuert, mit dem einzigen Unterschied, daß wir keine Stasi haben, sondern eine Medienüberwachung. Wehe, wenn jemand eine eigene Webseite betreibt und sich damit verdächtig macht. Das ist ein absoluter Fallstrick, weil einem jedes Wort auf dieser Webseite in die Waagschale gelegt werden kann. Zudem könnte diese Webseite, wenn man gleichzeitig noch einer Partei angehört, zu dem Mißverständnis führen, dieser Partei zu einer Plattform zu verhelfen. Dann schrillen in den Augen unserer Verfassungshüter die Alarmglocken und sie schreiten zur Tat, vor allem in Zeiten einer rückläufigen Bedrohungslage, wenn ausreichend Spielraum für beliebige Überprüfungen bleibt. Ein Staat, der sich gegen Insekten schützen muß, liegt entweder in Afrika, oder es handelt sich um die Bundesrepublik Deutschland. Deutschland – was ist das, wenn bereits die Geschichte der letzten 150 Jahre nicht mehr an Hochschulen gelehrt werden darf? Denn diese Lehre, selbst wenn sie angeblich nach Art. 5 GG frei ist, verstößt gegen das Völkerverständigungsprinzip. Als gegen die Völkerverständigung gerichtet faßt man demnach Organisationen und Institutionen auf, die ein friedliches Zusammenleben mit meist gewalttätigen Mitteln zu verhindern versuchen. Das können aber niemals Einzelpersonen sein, und dennoch werden Einzelpersonen als dringend tatverdächtig in Deutschland unter die Lupe genommen, immer mit dem Vorwand, sie könnten ja schließlich einer solchen Organisation angehören. Das kommt mir so vor, wie wenn man Geschwindigkeitsübertretungen mit dem Auge schätzt, anstatt sie nachzuweisen. Eigentlich ist das Zeitalter der Geheimbünde in Deutschland vorbei, denn als Verein kann nur angesehen werden, wer amtlich als solcher registriert ist, und das schließt Dunkelziffern weitgehend aus. Zudem ist der Begriff der Völkerverständigung noch nicht einmal definiert. Unter Völkerverständigung versteht man landläufig eine tiefgreifende Kommunikation zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, Kulturkreisen oder anderen vergleichbaren großen Gruppen auf allen Ebenen. Was aber, wenn jemand gar keinen Kulturaustausch will und lieber seine eigenen Traditionen pflegen und bewahren möchte, weil er mit der Pflege aller möglichen fremden Kulturen auf allen Ebenen ganz einfach überfordert ist? Derjenige wäre nach deutschem Recht bereits ein Staatsfeind. Wehe, wenn sich der Bayer beim Verzehr einer Weißwurst erwischen läßt, anstatt billiger beim Thai zu essen. Dieser ist ein erklärter Feind unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und muß eingehend beobachtet werden. Zur deutschen Mentalität gehört nun einmal die Übertreibung auf nahezu allen Gebieten und das Verfallen in Gegensätze – was eben gerade opportun ist. Wahrlich schlimm! Erstaunlich, daß noch keiner gemerkt hat, daß das Heimatministerium auch gegen die Völkerverständigung verstößt, weil man ja den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit dem Heimatbegriff schlichtweg ablehnen muß. Derart ist es also um die Logik in den Köpfen unserer Politiker bestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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