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27. Oktober 2006
Beschimpfender Unfug durch Afghanistan-SoldatenNachdem Deutschland sich jahrelang nicht an Auslandseinsätzen beteiligt hat und sich schon gar nicht mit Kampfeinsätzen befassen wollte, es nun aber doch getan hat, fühlen sich die ersten Gehversuche beim Einsatz unserer Soldaten fast wie Geburtswehen an. Wie gut kennen die Deutschen sich eigentlich selbst? Wer im Land zumindest geboren wurde, der sollte eigentlich wissen, mit wem er es zu tun hat. Scheinbar hat man jene, die mit der Gewalt liebäugeln, immer noch nicht ausreichend durchschaut, möglicherweise sogar völlig unterschätzt. Der deutsche Geist wird sofort wieder an rechte Gewalt und die typisch deutschen Kriegsverbrechen erinnert, die immer noch in uns lebendig sind. Mit Recht steht zu befürchten, daß deutsche Gesetze gar nicht auf einen solchen Präzedenzfall vorbereitet sind, wie er sich jüngst in Afghanistan ereignete, als deutsche Soldaten mit obszönen Gesten unter Zurschaustellung von Totenköpfen posierten. Was als "nettes" Mitbringsel gedacht war, wurde von irgendeinem "Nestbeschmutzer" der Presse zugespielt, wohl in der Absicht, möglichst hohe Wellen schlagen zu lassen. Jener dürfte sein Ziel auch erreicht haben, denn die Medien reagierten prompt. Ob der Zorn darüber nun in der Öffentlichkeit auch so groß ist, wie die künstliche Aufregung es vermuten läßt, bleibt allerdings zu bezweifeln. Wenn selbst Verbrechen an Lebenden noch nicht einmal ein Gähnen in dieser außerordentlich abgestumpften Gesellschaft hervorrufen, um wieviel weniger kümmern das Volk dann erst Verbrechen an Toten. Diese Dummen-Jungen-Streiche mögen zwar äußerst geschmacklos sein - ein Sittenspiegel unserer Zeit eben -, doch warum das ganze Gerede darüber auch noch künstlich aufbauschen? Gar mancher scheint zu glauben, daß hier das deutsche Strafrecht anzuwenden sei, zitiert voreilig, noch ehe sich die Richter damit beschäftigt haben, unter Androhung von Haftstrafen sogleich Paragraph 168, der da lautet: "Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten eine Leiche, Leichenteile, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines Verstorbenen wegnimmt, wer daran oder an einer Beisetzungsstätte beschimpfenden Unfug verübt oder wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Die geschwollene Formulierung einmal dahingestellt, denn aus wessen Gewahrsam soll hier etwas entwendet worden sein und wer ist daran der Berechtigte, läßt sich der Begriff Leiche oder Leichenteil auf einen gefundenen Schädel wohl kaum anwenden. Von einer Leiche kann man allenfalls reden, wenn der Tote gerade erst begraben wurde oder noch nicht ganz verwest ist, aber bei einem einzelnen gefundenen Schädel, selbst wenn dieser aus Gebeinen herausgenommen wurde, kann davon keine Rede sein. Ein solcher Totenkopf unterscheidet sich in nichts von dem eines Anatomen, der diesen unter dem Beifall seiner Studenten in der Vorlesung präsentiert, oder wenn ein Geistlicher unter dem Zuspruch der Menge eine Reliquie hochhält. Schließlich sind Gerichtsmediziner, wenn man es genau nimmt, auch nichts anderes als Leichenfledderer, die allerdings immer die gute Ausrede parat haben, es werde dabei nur im Auftrag der Wissenschaft gehandelt. Mich persönlich gruselt vor solchen "Frankensteinen" mehr, als wenn ein dummer Junge eine unüberlegte Handlung begeht. Was ebenfalls an der Wirklichkeit vorbeiführen dürfte, ist die Vornahme von Handlungen an einer Begräbnisstätte. Wo immer die Schädel herstammen, einem ordnungsgemäßen Friedhof dürften sie wohl kaum entnommen sein. Gewiß, wer abgründig denkt, mag auch ein Massengrab als Begräbnisstätte interpretieren. Noch mehr an den Haaren herbeigezogen scheint aber zu sein, daß wer ein Massengrab öffnet, eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt. Überhaupt nicht zu vermitteln scheint der Tatbestand der Beschimpfung zu sein, denn wer sich eines solchen Totenkopfs nur bedient, um ihn auf die Kühlerhaube zu legen, muß deswegen noch nicht ein einziges böses Wort über die Lippen gebracht haben. Auch ein zeitgleich mit dem Hochhalten des Totenkopfs abgegebener Urinstrahl ist dafür noch kein ausreichender Beleg, solange dieser nicht direkt auf den Schädel zielt. Grober Unfug ist so etwas allemal, aber nicht im Sinne eines damit verbundenen Verbrechens. Die Lächerlichkeit einer solchen Anklage lenkt bloß von den wirklichen Problemen unserer Bundeswehr ab, die unter schwerem Frust leidet, was vielleicht auch der Grund ist, daß dieser in makabre Späße ausartet. Mögen diese noch so geschmacklos sein, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ist angesichts strafwürdigerer Verbrechen in unserer Gesellschaft hierfür wohl kaum gerechtfertigt. Wenn es nur um das Ansehen der Bundeswehr im Ausland geht, dann ist die unehrenhafte Suspendierung jener Soldaten vom Militärdienst das Höchste des Strafmaßes, welches man sich vorstellen kann. Es ist auch nicht gut zu erkennen, warum ein solches Fehlverhalten mit Anschlägen solcher honoriert werden sollte, die sich noch nicht einmal erkennbar selbst über eine solche Tat echauffieren. Bislang ist auch gänzlich unklar, ob die Schädel nicht vielleicht von gefallenen russischen Soldaten herrühren. Man kann sich wieder einmal des Eindrucks nicht erwehren, daß die Reaktion der deutschen Öffentlichkeit bei weitem überzogen ist, wo es doch in Wirklichkeit um viel Gewichtigeres gehen müßte: die Bundeswehr hat in Afghanistan versagt, und diese Vorfälle können wahrhaft keine ausreichende Begründung liefern, warum die "Kriegsziele" nicht erreicht wurden.