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Die Markgrafen von Istrien


Reihenhaus

 

von - bis Markgraf Bemerkungen
     
        -1012 Werigand von Friaul  
1012-1044 Poppo I. von Weimar seit 1040 eigene, reichsunmittelbare Markgrafschaft
1045-1070 Ulrich I. von Weimar  
1070-1076 Markwart II. von Eppenstein 1077 an Sieghard von Peilstein, Patriarch von Aquileja
1077-1090 Heinrich III. von Eppenstein ab 1090 Herzog von Kärnten, verlor damit die Markgrafschaft
1090-1093 Poppo II. von Weimar 1093 abgesetzt, Schwiegersohn Engelberts I. von Spanheim
1093-1106 Burkhard II. von Moosburg 1098 wird Ulrich II. von Weimar als Markgraf genannt
1107-1124 Engelbert II. von Spanheim +1141, übergibt die Markgrafschaft 1124 an seinen Sohn
1124-1171 Engelbert III. von Spanheim +1173 im Kloster
1173-1188 Berthold IV. von Andechs  
1188-1204 Berthold V. von Andechs  
1204-1228 Heinrich IV. von Andechs 1208 an Otto von Wittelsbach, 1209 an Wolfger von Erla
 
Der erste bekannte Markgraf von Istrien ist Poppo I. von Weimar, der mit Hadamut, der Tochter und Erbin Werigands von Istrien-Friaul, vermählt war.
Für Ulrich I. von Weimar ist die Zeit zwischen 1044 und 1060 durch Urkunden nicht gesichert. Es ist aber anzunehmen, daß Ulrich I. als Sohn Poppos I. unmittelbar auf den Vater folgte.
Nach dem Tode Markwarts II. von Eppenstein ging die Markgrafschaft 1077 an den Patriarchen von Aquileja über, die weltliche Ausübung der Macht lag jedoch weiter in Händen des Herzogs von Kärnten, Markwart II.
Als Heinrich III. von Eppenstein 1090 Herzog von Kärnten wurde, wurde die Markgrafschaft Istrien von Kärnten abgetrennt und an den Sohn des letzten Weimarer Markgrafen, Poppo II., vergeben. Poppo könnte allerdings auch stellvertretend für seinen Schwiegervater, Engelbert I. von Spanheim, die Markgrafschaft übertragen worden sein, da letzterer in einigen Urkunden ebenfalls als Markgraf bezeichnet wird.
Definitiv fiel die Markgrafschaft 1093, nach der Absetzung Poppos II., an Burkhard II. von Moosburg. Ob zwischen ihm und seinem Nachfolger Engelbert II. von Spanheim noch ein weiterer Markgraf eingeschoben werden muß, läßt sich anhand der Quellenlage nicht entscheiden.
Wenn 1098 wirklich Ulrich II. von Weimar Markgraf gewesen ist, müßte Burkhard II. das Amt noch vor seinem Tod 1106 an ihn abgetreten haben. Damals war allerdings Poppo II. von Weimar noch am Leben, so daß Ulrich seinen Bruder noch nicht beerbt haben konnte.
Engelbert II. von Spanheim kann erst nach dem Tode Burkhards. II. von Moosburg (+1106) in den Besitz der Markgrafschaft gelangt sein.
Berthold IV. von Andechs kam für die Erlangung der Markgrafenwürde die Heirat mit Sophie von Weimar-Istrien, der Tochter des abgesetzten Markgrafen Poppo II., zustatten.
Heinrich IV. von Andechs verlor die Markgrafschaft durch die Reichsacht, die 1208 über ihn verhängt wurde. Doch auch sein Nachfolger Otto II. von Wittelsbach blieb nicht lange in ihrem Besitz, sondern trat sie bereits 1209 an Wolfger von Erla ab, den Patriarchen von Aquileja, der Anspruch darauf erhob. Dennoch führte Heinrich IV. bis 1228 weiterhin den Markgrafentitel, vermutlich, weil ihm sein Besitz zu Unrecht aberkannt worden war.
Ab ca. 1250 verliert die Markgrafschaft Istrien an Bedeutung und fällt später in die Hände der Grafen von Görz.

 

Quellen: Thiele Andreas, Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte